Notruf: 112

Kreisjugendfeuerwehr Biberach

§9 Aufgaben des Kreisjugendfeuerwehrausschusses

Ø beschließt über alle wesentlichen Verbandsangelegenheiten der Jugendfeuerwehr, soweit sie nicht der Jahreshauptversammlung vorbehalten sind.

Ø erarbeitet Vorschläge für die Wahl der Kreisjugendleitung.

Ø erlässt die Kassenordnung.

Ø bereitet die Jahreshauptversammlung vor.

Ø führt die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung aus.

Ø legt die Programme, Aktionen und Maßnahmen innerhalb der Kreisjugendfeuerwehr fest

Ø beschließt über die Einrichtung von Arbeitskreisen, erlässt Richtlinien für deren Arbeit und ernennt deren Leiter.

Ø benennt die Delegierten   

       o   In den Kreisjugendring

       o   zur Delegiertenversammlung der JF  Baden-Württemberg

Ø Beratung und Festlegung von Schwerpunktthemen und Planung des Ablauf von Veranstaltungen

Ø konstruktives Abarbeiten von anstehenden Problemen der Jugendgruppen und ihrer Jugendlichen unter Einbeziehung deren Vorstellungen und Meinungen

Ø berät die Kreisjugendfeuerwehrleitung

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