Notruf: 112

Kreisjugendfeuerwehr Biberach

§12 Der/Die (stellvertretende) Kreisjugendleiter/in

Ø Der/Die Kreisjugendleiter /in, im Verhinderungsfall der/die stellvertretende Kreisjugendleiter /in, vertritt die Kreisjugendfeuerwehr Biberach nach innen und außen 

Ø Der/Die Kreisjugendleiter /in hat Sitz und Stimme im Ausschuss des Kreisfeuerwehrverbandes Biberach.

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