Notruf: 112

Kreisjugendfeuerwehr Biberach

§16 Geschäftsführung / Finanzierung

Ø Die Geschäfte der Kreisjugendfeuerwehr werden von den Organen ehrenamtlich geführt

Ø Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

Ø Die Finanzen der Aufgaben der Kreisjugendfeuerwehr erfolgt

   o durch Zuschüsse des Kreisfeuerwehrverbands

   o durch freiwillige Zuwendungen und Schenkungen Dritter

   o durch Beihilfen zur Jugendarbeit aus den Förderplänen

   o im Übrigen durch Beiträge

Ø Alle Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Ø Die Mitglieder erhalten keinen Gewinnanteil und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstige Zuwendungen aus Mittel des Verbandes

Ø Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden

Ø Die Mitglieder der Organe üben ihre Tätigkeiten ehrenamtlich aus. Aufwendungen werden ihnen im Rahmen der jeweiligen Richtlinien des Kreisfeuerwehrverbands erstattet

Ø Über die Verwendung der Mittel entscheidet die Kreisjugendfeuerwehr in eigener Zuständigkeit

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