Notruf: 112

Kreisjugendfeuerwehr Biberach

§2 Zweck und Aufgabe

Ø Die Kreisjugendfeuerwehr Biberach will das Gemeinschaftsleben und die demokratische Lebensform unter ihren Mitgliedern pflegen und fördern. Dazu dienen Maßnahmen, die unter dem Begriff „Jugendpflege“ zusammengefasst sind.

Ø Sie fordert von jedem Mitglied die Anerkennung der Menschenrechte, das Bekenntnis zu einem freiheitlichen Staat, demokratischer Ordnung und die Bereitschaft, die sich daraus ergebenden Pflichten zu übernehmen.

Ø Die Kreisjugendfeuerwehr Biberach hat den Zweck, die in ihr vereinten Jugendfeuerwehren bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

Ø Vermittlung von Anregungen für die Jugendarbeit.

Ø Schulung und Ausbildung der Führungskräfte.

Ø Organisation von Jugendfeuerwehrtreffen und Ermöglichung des Erfahrungsaustausches unter den Jugendfeuerwehren.

Ø Zusammenarbeit mit anderen Jugendverbänden und den Jugendringen.

Ø Vermittlung von Zuwendungen.

Ø Vertretung der Interessen der Jugendfeuerwehren.

Ø Durchführung von Jugendbildungsveranstaltungen.

Ø Darstellung der Jugendfeuerwehrarbeit in der Öffentlichkeit.

Ø Erstellung der Jahresstatistik der Kreisjugendfeuerwehr auf Grundlagen der Jahresberichte der Jugendfeuerwehren.

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