§7 Aufgaben der Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung:
Ø nimmt die Jahresberichte des Kreisjugendfeuerwehrausschusses sowie den Kassen- und Kassenprüfbericht entgegen
Ø entlastet die Kassenverwaltung, den Kreisjugendfeuerwehrausschuss und die Kreisjugendleitung
Ø wählt alle 4 Jahre zwei Kassenprüfer neu, die nicht dem Kreisjugendfeuerwehrausschuss angehören dürfen
Ø beschließt über eingebrachte Anträge und die Änderungen der Ordnung der Kreisjugendfeuerwehr
Ø wählt die Kreisjugendleitung auf die Dauer von vier Jahren
Ø Die Jugendsprecher wählen ihren Kreisjugendsprecher und seinen Stellvertreter auf die Dauer von 2 Jahren