Notruf: 112

Kreisjugendfeuerwehr Biberach

§8 Der Kreisjugendfeuerwehrausschuss

Ø  Der Kreisjugendfeuerwehrausschuss besteht aus

–      der Kreisjugendleitung

–      den Fachgebietsleitern

–      je einem Vertreter der Jugendfeuerwehren aus den Löschbezirken des Landkreises Biberach

–      dem Kreisjugendsprecher  und  dessen Stellvertreter

–      dem Kreisverbandsvorsitzenden oder dessen Beauftragten,

–      dem Kreisbrandmeister oder dessen Beauftragten

Ø Sitzungen des Kreisjugendfeuerwehrausschusses sind nicht öffentlich.

Ø Der Kreisjugendfeuerwehrausschuss ist durch den Kreisjugendleiter schriftlich bei Bedarf einzuberufen.

Ø Der Kreisjugendleiter muss den Kreisjugendfeuerwehrausschuss innerhalb von vier Wochen einberufen, wenn es ein Drittel seiner Mitglieder unter Angabe von Gründen verlangt

Newsletter Anmeldung