§9 Aufgaben des Kreisjugendfeuerwehrausschusses
Ø beschließt über alle wesentlichen Verbandsangelegenheiten der Jugendfeuerwehr, soweit sie nicht der Jahreshauptversammlung vorbehalten sind.
Ø erarbeitet Vorschläge für die Wahl der Kreisjugendleitung.
Ø erlässt die Kassenordnung.
Ø bereitet die Jahreshauptversammlung vor.
Ø führt die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung aus.
Ø legt die Programme, Aktionen und Maßnahmen innerhalb der Kreisjugendfeuerwehr fest
Ø beschließt über die Einrichtung von Arbeitskreisen, erlässt Richtlinien für deren Arbeit und ernennt deren Leiter.
Ø benennt die Delegierten
o In den Kreisjugendring
o zur Delegiertenversammlung der JF Baden-Württemberg
Ø Beratung und Festlegung von Schwerpunktthemen und Planung des Ablauf von Veranstaltungen
Ø konstruktives Abarbeiten von anstehenden Problemen der Jugendgruppen und ihrer Jugendlichen unter Einbeziehung deren Vorstellungen und Meinungen
Ø berät die Kreisjugendfeuerwehrleitung