Notruf: 112

Kreisjugendfeuerwehr Biberach

§10 Die Kreisjugendleitung

Ø Die Kreisjugendleitung besteht aus:

    –      dem Kreisjugendleiter

    –      seinen 2.  Stellvertretern

    –      dem Schriftführer

    –      dem Fachgebiet Kasse

Newsletter Anmeldung