§16 Geschäftsführung / Finanzierung
Ø Die Geschäfte der Kreisjugendfeuerwehr werden von den Organen ehrenamtlich geführt
Ø Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
Ø Die Finanzen der Aufgaben der Kreisjugendfeuerwehr erfolgt
o durch Zuschüsse des Kreisfeuerwehrverbands
o durch freiwillige Zuwendungen und Schenkungen Dritter
o durch Beihilfen zur Jugendarbeit aus den Förderplänen
o im Übrigen durch Beiträge
Ø Alle Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Ø Die Mitglieder erhalten keinen Gewinnanteil und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstige Zuwendungen aus Mittel des Verbandes
Ø Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden
Ø Die Mitglieder der Organe üben ihre Tätigkeiten ehrenamtlich aus. Aufwendungen werden ihnen im Rahmen der jeweiligen Richtlinien des Kreisfeuerwehrverbands erstattet
Ø Über die Verwendung der Mittel entscheidet die Kreisjugendfeuerwehr in eigener Zuständigkeit