§5 Organe
Ø Organe der Kreisjugendfeuerwehr sind:
· die Jahreshauptversammlung.
· die Kreisjugendleitung
· Kreisjugendfeuerwehrausschuss
· Das Jugendforum
Ø In den Organen darf nur tätig sein, wer Angehörige/r einer Jugendfeuerwehr oder Feuerwehr im Kreisfeuerwehrverband Biberach ist.
Ø Jedes Organ kann sich eine Geschäftsordnung geben.