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Kreisjugendfeuerwehr Biberach

  • Kindergruppenkisten sind da

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  • FEUERWEHRWURST-AKTION STARTET

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  • AKTIONSTAG TRIPSDRILL

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  • Ausschreibung für die Wahl  der Kreisjugendleitung  der Kreisjugendfeuerwehr Biberach

    Ausschreibung für die Wahl der Kreisjugendleitung der Kreisjugendfeuerwehr Biberach

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§6 Jahreshauptversammlung

Ø Die Jahreshauptversammlung ist das oberste Beschlussorgan der Kreisjugendfeuerwehr Biberach

Ø Sie findet mindestens einmal in Jahr unter dem Vorsitz des Kreisjugendleiters statt. 

Ø Sie besteht aus: 

·       den Delegierten

·       der Kreisjugendleitung

·       dem Kreisjugendfeuerwehrausschuss.

Ø Die Mitglieder gemäß § 3 entsenden als Delegierte 3  Vertreter der Jugendfeuerwehr (z.B. Jugendleiter,den Jugendsprecher und ein weiter Vertreter der JF).

Ø Die Jahreshauptversammlung ist öffentlich. Zeit und Ort sind den Mitgliedern und dem Kreisjugendfeuerwehrausschuß mindestens vier Wochen vorher mitzuteilen. Zur Jahreshauptversammlung ist unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen.

Ø Anträge zur Tagesordnung sind spätestens zwei Wochen vorher schriftlich an den/die Kreisjugendleiter/in zu stellen.

Ø Stimmenhäufung ist unzulässig.

Ø Die Jahreshauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Delegierten anwesend sind.

Ø Eine außerordentliche Jahreshauptversammlung muss binnen eines Monates durchgeführt werden, wenn mindestens ein Drittel der ordentlichen Mitglieder dies unter Angaben von Gründen schriftlich beantragt.

Ø Des Weiteren kann je nach Bedarf vom Kreisjugendfeuerwehrausschuss eine oder mehrere Versammlungen mit den Delegierten einberufen werden.

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